Paul Johannzen
Lebensweg
Geboren am 02.06.1902 in Köln
Hingerichtet am 08.01.1945 in Brandenburg/Havel
Wohnort: Wiesbaden
Beruf: Kraftfahrer
Kurzfassung "Der Fall Johannzen"
Der bei den Wiesbadener Verkehrsbetrieben als Busfahrer und Schaffner tätige Paul Johannzen war bis zu deren Auflösung Mitglied der Revolutionären Gewerkschafts-Organisation (RGO), einer Unterorganisation der Kommunistischen Partei Deutschlands (KPD), und deswegen 1933 bereits in Haft gewesen. Von 1941 bis Mai 1943 hörte er regelmäßig ausländische Radiosender und verbreitete die dort gesendeten Nachrichten bei verschiedenen Gelegenheiten weiter. Ausführlich berichtete er etwa seinen Kollegen über die Kriegsereignisse bei Stalingrad und die damit verbundenen deutschen Verluste. Wegen dieser Äußerungen wurde er dienstlich verwarnt und von der Gestapo verhört. Auch in der folgenden Zeit äußerte er sich weiter über die von ihm abgehörten ausländischen Radiomeldungen, woraufhin er verhaftet und in Untersuchungshaft gebracht wurde. Am 12. Februar 1944 verurteilte ihn das Oberlandesgericht Kassel wegen Wehrkraftzersetzung (§ 5 Abs. 1 Nr. 1, 2 KSSVO Kriegssonderstrafrechtsverordnung), der Vorbereitung eines hochverräterischen Unternehmens (§ 83 Abs. 2 StGB Strafgesetzbuch), des Abhörens feindlicher Sender und des Verbreitens solcher Nachrichten (§§ 1, 2 RundfunkVO Rundfunkverordnung) zu zehn Jahren Zuchthaus und zehn Jahren Ehrverlust. Das Oberlandesgericht hatte allerdings einen minder schweren Fall der Wehrkraftzersetzung gemäß § 5 Abs. 2 KSSVO angenommen, andernfalls hätte es gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 1 KSSVO zwingend die Todesstrafe aussprechen müssen. Zur Begründung führte es zu Gunsten des Angeklagten unter anderem aus, es sei „nicht erwiesen, daß er absichtlich zersetzend wirkte, planmäßig unterminierend vorging. Zum Teil sprechen vielmehr Neugierde, Wichtigtuerei und eine gewisse Schwatzhaftigkeit beim Angeklagten mit.“ [Kassel OJs 131/43, Urteil vom 12. Februar 1944; Bundesarchiv Berlin BAB Best. NJ Nr. 1.114, Bl. 125] Am 14. April 1944 übersandte das Reichsjustizministerium die Verfahrensakten an den Oberreichsanwalt mit der Bitte um Prüfung, ob die Einlegung eines außerordentlichen Einspruchs in der Sache Erfolg verspreche. [BAB Best. NJ Nr. 1.114, Anschreiben in den Handakten des Oberreichsanwalts beim Volksgerichtshof (VGH)] Am 5. September 1944 legte der Oberreichsanwalt beim Volksgerichtshof gegen dieses Urteil – soweit es Johannzen betraf – beim Besonderen Senat des Volksgerichtshofs den außerordentlichen Einspruch ein. [Ebenda, Bl. 162f.] Obwohl eine Begründung im eigentlichen Sinne nicht notwendig war, erläuterte der Oberreichsanwalt seinen Antrag:
„Der Angeklagte hat nach den Feststellungen des Urteils des Oberlandesgerichts in Kassel vom 12. Februar 1944 von 1941 bis etwa Mai 1943 Auslandssender gehört und deren Nachrichten bei allen möglichen Gelegenheiten offenbar wahllos einer größeren Anzahl von Arbeitskameraden mitgeteilt. Er ist alter Kommunist, hat sich bei der Entlassung aus vorübergehender Schutzhaft im Jahre 1933 ausdrücklich verpflichtet, sich jeder staatsfeindlichen Tätigkeit zu enthalten, und ist auch während der der Verurteilung zugrunde liegenden Tat wiederholt gewarnt worden. Er muß demnach als unverbesserlicher, grundsätzlicher Staatsgegner angesehen werden, der sich bewußt zum Träger der feindlichen Propaganda und zum Handlanger unserer Gegner gemacht hat. Bei dieser Sachlage hätte das Vorliegen eines minder schweren Falles der Wehrkraftzersetzung verneint werden müssen. Die Verurteilung hätte außerdem auch wegen Feindbegünstigung erfolgen müssen.“ [Ebenda, Bl. 162f.]
Bemerkenswert ist, dass von der Forderung nach der Anwendung des § 91b StGB in der Anklageschrift noch nichts zu finden ist. [Ebenda, Bl. 55f.] Der Oberreichsanwalt ging also nach der Intervention des Reichsjustizministeriums in dem Fall weiter als der Generalstaatsanwalt. Am 28. November 1944 wurde Johannzen daraufhin vom Besonderen Senat unter Vorsitz von Freisler nach mündlicher Hauptverhandlung zum Tode verurteilt. Das Gericht argumentierte in seinem knappen, zweieinhalb seitigen Urteil wiederum vor allem tätertypisierend:
„Johannzen ist eben geblieben, was er früher war: der Kommunist, der er vor 1933 in den Wiesbadener Verkehrswerken als RGO-Mann gewesen ist. Nichts hat ihn geändert (...). Wenn er, der all das zugibt, jetzt, sagt, er bereue seine Tat, so fällt es sehr schwer, an die Echtheit dieser Reueerklärung zu glauben. Im übrigen: selbst wenn er jetzt reuig wäre, diese Reue ist zu spät. Denn wer so systematisch wie er jahrelang sich nicht nur selbst feindhörig vergiftet, sondern dieses Gift in seinem Arbeitsbetrieb und außerhalb desselben weiterverbreitet, der hat sich damit zum Zersetzungspropagandisten unserer Kriegsfeinde gemacht (§ 91 b StGB); der ist also ehrlos geworden (...). “ [Ebenda, Bl. 187]
Damit folgte der Besondere Senat der juristischen Einschätzung des Oberreichsanwalts. Die Entscheidung wurde am 8. Januar 1945 vollstreckt. [Vollstreckungsheft. Ebenda, Bl. 10]
Nach: Form, Wolfgang; Schiller, Theo [Hrsg.] (2005): Politische NS-Justiz in Hessen. Die Verfahren des Volksgerichtshofs, der politischen Senate der Oberlandesgerichte Darmstadt und Kassel 1933–1945 sowie Sondergerichtsprozesse in Darmstadt und Frankfurt/M. (1933/34) (Veröffentlichungen der Historischen Kommission für Hessen 65), Marburg, Bd. 2, S. 1133-1135.
Verurteilung
Az. BS 75/44, OLG Kassel § 5 KSSVO, §83 Abs. 2; §§ 1, 2 Rundfunk VO. Strafe: 10 Jahre Zuchthaus, 10 Jahre Ehrverlust
§ 91b StGB. Strafe: Todesstrafe
Weitere Angaben nach Form, Wolfgang; Schiller, Theo [Hrsg.] (2005): Politische NS-Justiz in Hessen. Die Verfahren des Volksgerichtshofs, der politischen Senate der Oberlandesgerichte Darmstadt und Kassel 1933–1945 sowie Sondergerichtsprozesse in Darmstadt und Frankfurt/M. (1933/34) (Veröffentlichungen der Historischen Kommission für Hessen 65), Marburg, Bd. 2, S. 1130.
Die Verurteilung im nationalsozialistischen Deutschland zog neben den Strafen selbst erhebliche finanzielle Belastungen nach sich. Verfahrensgebühren zwischen 100 und 200 Reichsmark (RM), Schreibgebühren, Einziehungsgebühren für beschlagnahmte Radiogeräte und Haftkosten, die als "Vollstreckungsvorschuss" mit 1,50 RM pro Hafttag berechnet wurden, summierten sich schnell zu beträchtlichen Summen. Bei längeren Haftstrafen konnten die Gesamtkosten ein halbes Jahreseinkommen oder mehr übersteigen und nahmen so den Charakter einer zusätzlichen Geldstrafe an. Obwohl Zahlungsunfähigkeit oder Stundung gelegentlich zu Ausnahmen führten, blieben viele Verurteilte mit hohen Restschulden konfrontiert. Selbst kleinste Besitztümer wurden beschlagnahmt, um die Gerichtskosten zu decken, was die Härte der finanziellen Sanktionen verdeutlicht. Hensel, Michael P. (2001), S. 345.
Meldung wichtiger staatspolitischer Ereignisse, Reichssicherheitshauptamt, Amt IV, Nr. 1 (02.07.1943)
Meldung wichtiger staatspolitischer Ereignisse, Reichssicherheitshauptamt, Amt IV
Meldung wichtiger staatspolizeilicher Ereignisse – Nr. 1 (02.07.1943). In: Nationalsozialismus, Holocaust, Widerstand und Exil 1933-1945. Online-Datenbank. De Gruyter. 15.03.2025. LINK Dokument-ID: rk795. Ursprünglich veröffentlicht in: Regimekritik, Widerstand und Verfolgung in Deutschland und den besetzten Gebieten. Meldungen und Berichte aus dem Geheimen Staatspolizeiamt, dem SD-Hauptamt der SS und dem Reichssicherheitshauptamt 1933-1945. Mikrofiche-Edition. Hrsg. von Heinz Boberach in Zusammenarbeit mit dem Bundesarchiv. München: K. G. Saur, 1999-2001.
Kassel (17. September 1943)
Kassel, den 17. September 1943
Generalstaatsanwalt OJs. 131/43
Hochverratssache! Haft!
Anklageschrift
1.) Johannzen, Paul, Kraftfahrer, aus Wiesbaden, Riehlstr. 6, verheiratet, glaubenslos (früher ev.), geb. am 2. Juni 1902 in Köln a. Rh., einmal vorbestraft, festgenommen am 10. Juni 1943,
2.) Widenmeyer, Wilhelm, Kraftfahrer aus Wiesbaden, Adlerstr. Nr. 73, verheiratet, ev., geboren am 7. April 1899 in Wiesbaden, nicht vorbestraft, festgenommen am 12. Juni 1943,
3.) Reinhardt, Friedrich Wilhelm, Kraftfahrer, aus Wiesbaden-Biebrich, Gartenstrasse Nr. 12, verheiratet, ev., geb. am 27. Oktober 1905 in Wiesbaden-Biebrich, nicht vorbestraft, festgenommen am 12. Juni 1943,
4.) Schlosser, Johann, Invalide, aus Wiesbaden, Riehlstr. 2, ledig, glaubenslos, geb. am 20. Februar 1887 in Hettenhain (Untertaunuskreis), nicht vorbestraft, festgenommen am 26. Juni 1943,
sämtliche Angeschuldigte seit dem 3. Juli in Untersuchungshaft in der Haftanstalt in Wiesbaden aufgrund des Haftbefehls des Amtsgerichts Wiesbaden vom 3. Juli 1943-7 Gs. 374/43 werden angeklagt, Johannzen und Widenmeyer, in Wiesbaden in nicht rechtsverjährter Zeit, insbesondere in den Jahren 1940-1943, durch eine und dieselbe fortgesetzte teilweise gemeinschaftliche Handlung
a) das hochverräterische Unternehmen mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt die Verfassung des Reichs zu ändern, durch Förderung der illegalen kommunistisch-marxistischen Bestrebung vorbereitet,
b) öffentlich den Willen des deutschen Volkes zur wehrhaften Selbstbehauptung zu lähmen oder zu zersetzen gesucht,
c) ausländische Sender absichtlich abgehört zu haben;
Johannzen weiterhin
Strafgefängnis Berlin-Plötzensee (01.10.1944-06.12.1944)

Strafgefängnis Berlin-Plötzensee
Aufenthalt während des Prozesses beim Volksgerichtshof.
Paul Franz Johannzen, geboren am 02.06.1902 in Köln.
Beruf: Kraftfahrer
Wohnhaft: Wiesbaden, Riehlstr. 6
Ehefrau: Eugenia, geb. Beik (?). 1 Kind
Vater: Eugen Johannzen, verstorben
Mutter: Emma Johannzen, geb. Kandler, wohnhaft: Wiesbaden, Rheinstraße (?) 88
Unterbringung IV
Strafgefängnis Plötzensee
Eingeliefert am 01.10.1944 um 22:00 von Strafanstalt Diez.
Vorstrafen im Zuchthaus 1934 in Wiesbaden
Volksgerichtshof ? Zersetzung
3J 934/44
Todesstrafe
Zuchthaus Brandenburg
Volksgerichtshof (28.11.1944)
VGH BS 75/44, Urteil vom 28. November 1944; BAB Best. NJ Nr. 1.114
Abschrift.
BS.75.44
3 J 934.44
Im Namen des Deutschen Volkes!
In der Strafsache gegen den Kraftfahrer Paul Johannzen aus Wiesbaden, geboren am 2. Juni 1902 in Köln a.Rhein, zur Zeit in dieser Sache in gerichtlicher Untersuchungshaft, wegen Wehrkraftzersetzung, hat der Volksgerichtshof, Bes. Senat, auf Grund der Hauptverhandlung vom 28. November 1944, an welcher teilgenommen haben
- als Richter: Präsident des Volksgerichtshofs Dr. Freisler, Vorsitzender, Volksgerichtsrat Dr. Greulich, SS-Brigadeführer Oberst a.D. Goetze, NSKK-Obergruppenführer Regierungsdirektor Offermann, Reichshauptamtsleiter Giese,
- als Vertreter des Oberreichsanwalts: Erster Staatsanwalt Nöbel
für Recht erkannt:
Paul Johannzen, alter R-G-O-Mann, hat Jahre lang Feindfunk gehört und im Betrieb die Feindnachrichten systematisch verbreitet.
Als für immer ehrloser Zersetzungspropagandist unserer Kriegsfeinde wird er dafür mit dem Tode bestraft.
Gründe:
Paul Johannzen kaufte sich im Spätherbst 1940 einen Radioapparat. Von da ab bis zum Frühjahr 1943 hörte er mit ihm wöchentlich ein- bis zweimal (es mag auch ab und zu ein längerer Zwischenraum gewesen sein) den Londoner Feindfunk. Wie er sagt, weniger häufig aber dennoch mehrmals hörte er auch den Moskau-Sender und den sogenannten Freiheitssender ab und ebenso hörte er im Sender Beromünster des öfteren die dort wiedergegebenen feindlichen Heeresberichte.
Das was er dort hörte, besprach er mit seinen Arbeitskameraden Fritz Reinhardt und Karl Wiedenmeyer. Sie gingen dabei von dem Gedanken aus, daß der Krieg verloren sei und waren sich darin einig, daß der Nationalsozialismus vernichtet werden müsse. Wiedenmeyer war übrigens ebenso wie Johannzen bei der Machtergreifung wegen seiner politischen Einstellung eine Zeit lang aus dem Betriebe entfernt worden. Man sagt also nicht zu viel, wenn man diese Feindfunkhörgemeinschaft als eine kommunistische Dreierzelle in den Wiesbadener Verkehrsbetrieben kennzeichnet. Außerdem erzählte Johannzen die abgehörten Feindnachrichten einem anderen Bekannten namens Schlosser.
Johannzen hat das alles wie schon früher so auch eben wieder vor uns eingestanden. Und wir haben nicht den geringsten Zweifel, daß er mit diesem seinem Geständnis sich nicht über Gebühr zu Unrecht belastet; sondern daß das, was er zugibt, der Mindestgehalt seiner Schuld ist.
Johannsen ist eben geblieben, was er früher war: der Kommunist, der er vor 1933 in den Wiesbadener Verkehrswerken als RGO- Mann gewesen ist. Nichts hat ihn geändert. Weder die zweimalige Schutzhaft im Jahre 1933 noch die Großzügigkeit ihm gegenüber, die darin bestand, daß er lediglich einmal zehn und einmal vier Tage in Schutzhaft bleiben mußte; noch die Strafe von 6 Monaten Gefängnis, die gegen ihn im Jahre 1934 verhängt werden mußte, weil er die SA und SS beschimpft hat; noch die Tatsache, daß er, wie er sich ausdrückt, "im Betriebe sich das Maul verbrannt" und deshalb vom Betriebsleiter mündlich und schriftlich verwarnt wurde; noch ferner die Tatsache, daß er keinerlei Grund hat, zu klagen, verdient er doch 50 Mk wöchentlich und außerdem seine Frau 300 Mk monatlich.
Wenn er, der all das zugibt, jetzt sagt, er bereue seine Tat, so fällt es sehr schwer, an die Echtheit dieser Reuerklärungen zu glauben. Im übrigen: selbst wenn er jetzt reuig wäre, diese Reue ist zu spät. Denn wer so systematisch wie er jahrelang sich nicht nur selbst feindhörig vergiftet, sondern dieses Gift in seinem Arbeitsbetrieb und außerhalb desselben weiterverbreitet, der hat sich damit zum Zersetzungspropagandisten unserer Kriegsfeinde gemacht (§ 91 b StGB); der ist also ehrlos geworden; und wer so etwas tut, weiß das auch, vor allem wenn er als einstiger RGO-Mann kommunistisch geschult ist. Wer aber solch ein Verräter wird, hat seine Ehre damit selbst völlig vernichtet. Ihn müssen wir zum Tode verurteilen, damit wir unsere kämpfende Front wie überhaupt unser kämpfendes Volk gegen die Zersetzung schützen, auf die unsere Kriegsfeinde in Erinnerung an den Weltkrieg hoffen.
Weil Paul Johannsen verurteilt ist, muß er auch die Kosten tragen.
gez. Dr. Freisler gez. Dr. Greulich.
Abgedruckt in: Wieland, Günther (1989): Das war der Volksgerichtshof: Ermittlungen, Fakten, Dokumente. Pfaffenweiler: Centaurus-Verlagsgesellschaft, Berlin, S. 188-190.
Zuchthaus Brandenburg-Görden (07.12.1944-06.01.1945)
Zeitungsberichte im März 1945 über Paul Johannzen bzw. Johannsen
Datum | Zeitungstitel | Link | Zeitungsbericht über Paul Johannzen |
---|---|---|---|
03.03.1945 | Die Glocke: Gütersloher Volkszeitung; Der Bote an der Ems (gegründet im Jahre 1841); Wiedenbrücker Zeitung; Beckumer Zeitung; Warendorfer Tageblatt; Amtliches Kreisblatt; Amtliches Mitteilungsblatt des Gaues Westfalen-Nord der NSDAP. für die Kreise Beckum, Warendorf und Wiedenbrück. 1934-1945. Ausgabe C, Ausgabe D, 53 (3.3.1945), S. 2. | Ausgabe C LINK
Ausgabe D LINK |
Verräter zum Tode verurteilt
Paul H. Johannsen aus Wiesbaden hat jahrelang regelmäßig den Londoner Sender abgehört. Er verbreitete die feindlichen Lügennachrichten systematisch an seiner Arbeitsstätte und versuchte immer wieder, einige seiner Arbeitskameraden im volksfeindlichen Sinne zu beeinflussen. Durch seine feindhörige Propaganda ist Johannsen zum Verräter an der kämpfenden Front und der schaffenden Heimat geworden. Der Volksgerichtshof verurteilte ihn deshalb zum Tode. Das Urteil wurde bereits vollstreckt. |
03.03.1945 | Iserlohner Kreisanzeiger und Zeitung. Iserlohner Kreisblatt 103 (3.3.1945) 53, S. 2. | LINK | Feindhörer zum Tode verurteilt
n. Berlin, 2. März. Paul Johannsen aus Wiesbaden hat jahrelang regelmäßig den Londoner Sender abgehört. Er verbreitete die feindlichen Lügennachrichten systematisch an seiner Arbeitsstätte und versuchte immer wieder, einige seiner Arbeitskameraden im volksfeindlichen Sinne zu beeinflussen. Durch seine feindhörige Propaganda ist Johannsen zum Verräter an der kämpfenden Front und der schaffenden Heimat geworden. Der Volksgerichtshof verurteilte ihn deshalb zum Tode. Das Urteil wurde bereits vollstreckt. |
03.03.1945 | Westfälische Landeszeitung, Ausgabe HE, DC, W, G, 58. Jg. (3.3.1945), 53, S. 1.
Westfälische Landeszeitung. Beobachter für das Sauerland: amtliches Organ der Kreise Arnsberg/Meschede/Brilon/Olpe 58. Jg. (3.3.1945) 53, S. 1. |
Ausgabe HE LINK
Ausgabe Sauerland LINK |
Feindhörer zum Tode verurteilt
n. Berlin, 2. März. Paul Johannsen aus Wiesbaden hat jahrelang regelmäßig den Londoner Sender abgehört. Er verbreitete die feindlichen Lügennachrichten systematisch an seiner Arbeitsstätte und versuchte immer wieder, einige seiner Arbeitskameraden im volksfeindlichen Sinne zu beeinflussen. Durch seine feindhörige Propaganda ist Johannsen zum Verräter an der kämpfenden Front und der schaffenden Heimat geworden. Der Volksgerichtshof verurteilte ihn deshalb zum Tode. Das Urteil wurde bereits vollstreckt. |
Literatur
- Form, Wolfgang; Schiller, Theo [Hrsg.] (2005): Politische NS-Justiz in Hessen. Die Verfahren des Volksgerichtshofs, der politischen Senate der Oberlandesgerichte Darmstadt und Kassel 1933–1945 sowie Sondergerichtsprozesse in Darmstadt und Frankfurt/M. (1933/34) (Veröffentlichungen der Historischen Kommission für Hessen, 65), Bde. 1 und 2, Marburg.
- Hensle, Michael P. (2003): Rundfunkverbrechen: das Hören von "Feindsendern" im Nationalsozialismus (Technische Universität Berlin: Reihe Dokumente, Texte, Materialien, 49), Berlin: Metropol Verlag.
- Hensel, Michael P. (2001): "Rundfunkverbrechen" vor nationalsozialistischen Sondergerichten. Eine vergleichende Untersuchung der Urteilspraxis in der Reichshauptstadt Berlin und der südbadischen Provinz. Von der Fakultät I Geisteswissenschaften der Technischen Universität Berlin genehmigte Dissertation zur Erlangung des akademischen Grades Doktor der Philosophie. LINK
- Wieland, Günther (1989): Das war der Volksgerichtshof: Ermittlungen, Fakten, Dokumente. Pfaffenweiler: Centaurus-Verlagsgesellschaft, Berlin.
Archivalien
Bundesarchiv Berlin
- BAB Best. "Nazi Justiz" des Instituts für Marxismus/Leninismus bei Zentralkomitee der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (DDR) (IML/SED) NJ Nr. 1.114.
Hessisches Hauptstaatsarchiv Wiesbaden
- Paul Johannzen. Entschädigungsakte (1949-1976), Behördensignatur W 13202. HHStAW, 518, 2640.
Hessisches Staatsarchiv Marburg
- Paul Johannzen. Urteil des OLG Kassel wegen Wehrkraftzersetzung (1943-1951): Organisations- und Aktenzeichen: K OJs 131/43, Gefangengenpersonalnummer 754/1943. HStAM, 251 Marburg, 243.
Stadtarchiv Wiesbaden
- Aus der Geschichte der Arbeiter im Raum Mainz, Biebrich, Wiesbaden (1991). Band 12: Im selbstentfesselten Krieg oder in den KZs starben Arbeiter aus ganz Europa, S. 130-134. StadtA WI, NL 34, 272.
- Hinweis zu Paul Johannzen. In. Widerstand des KPD-Unterbezirks Wiesbaden (1934-1935, 1946, 2003, 2005). StadtA WI, NL 75, 978.
- Korrespondenzen in der Sache des infolge einer Denunziation am 8.1.1945 wegen "Wehrkraftzersetzung" hingerichteten Paul Johannzen. In: Komitee der Konzentrationäre bzw. Vereinigung der Verfolgten des Nazi-Regimes (VVN) (1945-1947, 1950). StadtA WI, NL 38, 7.
- Urteil und Anklage gegen Paul Johannzen, Wilhelm Widenmeyer, Friedrich W. Reinhardt und Johann Schlosser. In: Sammlung von Lebensläufen, Zeitungsberichten, Zeitzeugenberichten und Kopien von Strafgerichtsunterlagen zu verschiedenen Widerstandskämpfern oder Verfolgten aus der KPD, Bd. 1 (1928-1947). StadtA WI, NL 255, 32.
- Paul Johannzen und der Widerstand der Omnibusfahrer (29 Blätter: Hitler kritisierende Artikel im Scheinwerfer, Organ der Belegschaft der Verkehrsbetriebe Wiesbaden, Bericht über Verhandlung gegen Johannsen sowie gegen Reinhardt und Wiedemeyer, Kopie des Urteils, Bericht in Wiesbadener Tageszeitung bis hin zu dem Brief Paul Krüger vom 29.7.1945 über Paul Johannzen. In: Sammlung von Lebensläufen, Zeitungsberichten, Zeitzeugenberichten und Kopien von Strafgerichtsunterlagen zu verschiedenen Widerstandskämpfern oder Verfolgten aus der KPD, Bd.2 (1933-1947, 1960-1977). StadtA WI, NL 255, 33.
Landesarchiv Berlin
- Gefangenenkarte für Paul Franz Johannzen. Landesarchiv Berlin, A Rep 369, Gefangenenkartei Strafgefängnis Berlin-Plötzensee LINK